Unsere Gewässer
Unsere Angelgewässerstrecken
Zu unseren Gewässern gehören Teile von:
- Oberstever - Unterstever - Mühlbach - Silbersee III - Lippe - Halterner Stausee (Niemener Bucht) -
Vereinsmitglieder können zudem Erlaubnisscheine für folgende Gewässer über den Verein beziehen:
- Kanal - Halterner Stausee (Gelsenwasser)
Unsere Gäste können über uns Erlaubnisscheine für folgende Gewässerbereiche beziehen:
- Oberstever - Mühlbach - Lippe -
Oberstever
Die Oberstever ist ein Fließgewässer und verbindet den Hullerner mit dem Halterner Stausee.
Unsere Angelstrecke umfasst jeweils die Ufer von der Antoniusbrücke bis zum Beginn der Wochenendhäuser bzw. bis zum Tretbootverleih.
Der Gewässerabschnitt Oberstever steht auch unseren Gastanglern (Erlaubnisscheine siehe Rubrik "Gastkarten") zur Verfügung.
Unterstever
Die Unterstever ist ein Fließgewässer und verbindet den Halterner Stausee mit der Lippe. Das befischen ist nur für Vereinsmitglieder erlaubt.
Mühlbach
Der Mühlbach mündet in den Halterner Stausee. Kurz vor dem Einlauf gabelt er sich in zwei Arme, die beide zu unseren Vereinsgewässern gehören. Der Angelbereich beschränkt sich auf das innere "U" auf der Strecke von Brücke zu Brücke.
Der Gewässerabschnitt Mühlbach steht auch unseren Gastanglern (Erlaubnisscheine siehe Rubrik "Gastkarten") zur Verfügung.
Silbersee III
Der Silbersee III liegt in einem Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiet zwischen Dülmen und dem äußersten Norden Halterns. Der Silbersee III ist ein Baggersee, in dem Quarzsand gefördert wird.
Der See wird durch uns und durch den befreundeten Angelsportvereine "Sportfischerverein Dülmen e.V." in einer Pächtergemeinschaft bewirtschaftet.
Für Vereinsmitglieder stehen hier Ruderboote bereit.
Lippe
Die Lippe ist ein 220 km langer rechter Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen und fließt südlich an Haltern am See vorbei. Unsere Angelstrecke umfasst das rechte Ufer von km 124,5 (etwa Höhe Rohrbrücke) bis km 129,5 (etwa Höhe ADAC-Übungsplatz) sowie die linke Uferseite von km 126 (siehe Karte) bis km 129,5 (etwa Höhe ADAC-Übungsplatz).
Der Gewässerabschnitt Lippe steht auch unseren Gastanglern (Erlaubnisscheine siehe Rubrik "Gastkarten") zur Verfügung.
Halterner Stausee -Niemener Bucht
Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, Boots- und Uferkarten zu beantragen. Vom Ufer aus darf der Fischfang nur auf dem südlichen Ufer ausgeübt werden. Das Fischen von Hechten ist in der Zeit vom 15.02. bis 30.04. und von Zandern in der Zeit vom 01.04. bis 31.05. untersagt. Der Fischfang im Laichschongebiet ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.05. untersagt. Zudem ist das Angeln von der Antoniusbrücke grundsätzlich verboten. Begleitpersonen dürfen das Gelände nicht betreten. Das Mitführen von Hunden ist untersagt.
Der Erlaubnisschein (Ufer und Bootskarten) für die Niemener Bucht kann für Vereinsmitglieder nach Voranmeldung über den ASV-Haltern bezogen werden..
Kanal
Südlich von Haltern am See verläuft der 1915 - 1931 als Lippe-Seitenkanal erbaute Wesel-Datteln-Kanal (WDK). Als einer der wichtigsten und verkehrsreichsten Schifffahrtskanäle Deutschlands überwindet der WDK auf 60 km Länge einen Höhenunterschied von rund 41 m in 6 Kanalstufen. Der Erlaubnisschein für das nordrhein-westfälische Kanalnetz (Wesel-Datteln-, Rhein-Herne-, Dortmund-Ems-, Datteln-Hamm-Kanal) kann für Vereinsmitglieder nach Voranmeldung beim ASV-Haltern bezogen werden..
Halterner Stausee -Gelsenwasser Bereiche
Die Ausgabe von Erlaubnisscheine für Gäste für das befischen des Halterner Stausee (gekennzeichnete Bereiche) erfolgt allein durch die Gelsenwasser AG in Haltern am See. Bei Bedarf bitte dort erkundigen.