Jahresgastkarte

Jahresgastkarte


Die Gewässer für unsere Gäste sind: Streckenteile von Oberstever - Mühlbach - Lippe

Für ein Jahr belaufen sich die Kosten der Jahresgastkarte auf 50,-€. Die Jahresgastkarte gestattet dem Inhaber auch das Nachtangeln. Die Jahresgastkarte wird für ein Kalenderjahr ausgestellt.
Der Antrag kann per Post oder auch hier online gestellt werden. Die Ausgabe der Jahresgastkarte setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie einen gültigen Bundesfischereischein vorraus. Die Benutzung von Fahrzeugen (Kanus/Booten/...) ist nicht gestattet.

Unsere Gastkarten erlauben das Angeln mit drei Ruten pro Person. Hiervon max. zwei Ruten auf Raubfisch. Es gelten die aktuellen im Landesfischereigesetz NRW hinterlegten rechtlichen Vorgaben für die Fischerei. Ergänzend dazu gilt die Landesfischereiordnung mit Schonzeiten, Mindestmaße und Maßnahmen zur Verhinderung der Schädigung von Fischen. Das Angeln mit Maden ist an der Oberstever sowie am Mühlbach nicht zulässig. 

Die Ausgabe/Verlängerung der Jahresgastkarten findet jeweils soweit nicht anders vereinbart Anfang eines Jahres im Bürgerhaus Bossendorf (neben Mc Donalds) im Obergeschoss linker Raum statt. Über den genauen Termin werden wir Sie informieren.

Den gültigen Bundesfischereischein sowie Personalausweis sind zur Übergabe der Jahresgastkarte mitzubringen.

Der Gastkarteninhaber ist verpflichtet, eine Fangstatistik zu führen. Die Daten werden für Besatzzwecke ausgewertet. Diese Fangstatistik ist zum Ende des Jahres oder bei der nächsten Verlängerung vorzulegen. Es erfolgt keine schriftliche Einladung zur Ausgabe/Verlängerung der Gastkarten.


Ein schriftlicher Antrag ist an folgende Adresse zu richten:

ASV-Petri Heil
Postfach 100328
45721 Haltern am See

Alternativ können Sie sich hier online für eine Jahresgastkarte bewerben. Nach Versendung Ihres Antrages werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gewässerstrecken für Gastkartenbesitzer:  

Bestimmungen für Gastkarten: