Infos Silbersee
Informationen zum Silbersee III
Hier finden Sie weitergehende Regelungen für den Silbersee III.
Hinweis
Ab sofort erfolgt die Zufahrt zum Silbersee III bei geschlossenen Toren über Hausdülmen, Große Teichmühle. An der Schranke auf der Werkstrasse ist ein Schloss vom Verein.
Der Silbersee III darf Uferseitig nur an den gekennzeichneten Stellen befischt werden. Das Schongebiet (linke Seite) ist weder vom Ufer noch mit der Boot zu befischen/befahren.
Für den Silbersee III gelten teilweise besondere Regelungen. Diese sind im folgenden beschrieben. Die Gewässerordnung ist zwingend einzuhalten.
Gewässerordnung Silbersee III, gültig ab 01.01.2018
1.Allgemeines
1.1 Von jedem Mitglied wird waidgerechtes Angeln und kameradschaftliches Verhalten Vorausgesetzt bzw. erwartet.
1.2 Auf dem Seegelände sind Biotope, Uferbefestigungen und Einrichtungen zu schonen.
1.3 Die Angelplätze und auch die Boote sind immer sauber zu verlassen.
1.4 Auf Verlangen sind Fischereiaufsehen, Vorstandsmitgliedern und dem Revierleiter Erlaubnisschein, Fanggeräte und gefangene Fische vorzuzeigen.
1.5 Die durch Beschilderung ausgewiesenen Uferabschnitte, sowie im Schongebiet (der nach Haltern gelegene Teil des Sees), darf nicht geangelt werden! Die Angelstrecken sind der Karte zu entnehmen.
1.6 Verboten auf dem Seegelände ist: - Baden, Surfen, Segeln, Spazierfahrten, Hunde und das Baden von den Booten, - Lagerfeuer, Grillen, Radio, Lagern und Zelten jeder Art ist verboten! (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist die Benutzung eines Karpfenzeltes geduldet) - Außenborder aller Art ( Elektro-, Benzinmotoren usw.)
1.7 Beim Aufsuchen des Angelplatzes sind die vorhandenen Wege zu nutzen.
1.8 Mit dem Pkw dürfen nur die ausgewiesenen Parkplätze zum Angeln angefahren werden. Der Schlüssel für die Schranke darf weder verliehen oder anderweitig einer missbräuchlichen Verwendung zugeführt werden.
1.9 Alle hier nicht aufgeführten Aktivitäten bedürfen der besonderen Zustimmung.
2. Fischfang
2.1 Geangelt werden darf mit max. 3 Ruten, mit jeweils einem Haken, davon 2 auf Raubfisch. Es darf zum Anfüttern max. 0,5L Futter verwendet werden.
2.2 Die Angeln sind unter ständiger Aufsicht und in einem Abstand von höchstens 10m aufzustellen.
2.3 Es darf eine Begleitperson mitgenommen werden.
2.4 Für den Silbersee wird ein separates Fangbuch geführt.
2.5 Nicht erlaubt sind: Boilies und mit Chemikalien gefärbte/behandelte Köder.
2.6 Fangbegrenzungen
Aal 3 Stck. pro Tag Mindestmaß 50 cm
Barsch 5 Stck pro Tag
Forelle 3 Stck. pro Tag Mindestmaß 30 cm
Karpfen 2 Stck.pro Tag Mindestmaß 35 cm
Hecht 1 Stck. pro Tag Mindestmaß 60 cm
Zander 2 Stck. pro Tag Mindestmaß 50 cm
Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die Bestimmungen und Mindestmaße der Landesfischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.
In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist jegliches angeln auf Raubfisch verboten!
2.7 Verboten ist:
Eisangeln, Aalschnüre und Aalkörbe.
2.8 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können u. a. mit dem Entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines geahndet werden.
Beim Angeln vom Boot wird die Benutzung einer Schwimmweste empfohlen.
Arbeitskreis Silbersee