Mindestmaße und Schonzeiten

In unseren Fließgewässern ist jegliches Angeln auf Raubfisch in der Zeit vom 15.02. bis 31.05. verboten

Das Angeln mit Maden ist in der Oberstever sowie im Mühlbach verboten. 

Begleitpersonen dürfen nicht angeln. 

Vom 01.10. bis 30.04. ist das Angeln im Bereich des LAKESIDE INN erlaubt.

Details zum Mindestmaß und Schonzeiten sind dem Dokument zu entnehmen.