Infos für Bootskartenbesitzer des Halterner Stausees

Informationen für Bootskartenbesitzer

Hier finden Bootskartenbesitzer des Halterner Stausees weitergehende wichtige Informationen zu Regelungen der Boote und der Steganlage.

Regeln für Bootskartenbesitzer des Halterner Stausees

Der ASV Petri Heil e.V. hat den Steg in der Niemenbucht von Gelsenwasser gepachtet. Es dürfen dort bis zu 15 Boote angelegt werden. Die Boote sind kein Vereinseigentum, sondern befinden sich im Privatbesitz. Da der Verein von Gelsenwasser 30 Fischereierlaubnisscheine für die Niemenbucht erhält, ist jedes Boot mit 2 Erlaubnisscheininhabern zu besetzen. Die Pachtkosten des Steges werden von den Erlaubnisscheininhabern getragen. Aus Versicherungstechnischen Gründen wird dieses Regelwerk ab dem 01.01.2016 für jeden Gastkarteninhaber als auch Bootsbesitzer verpflichtend. Ein Liegeplatz als auch ein Fischereierlaubnisschein wird nur nach Unterschrift dieses Schreibens vergeben.

1. Ein Liegeplatz für ein Boot am Stausee IST NICHT VERBUNDEN MIT EINEM ANSPRUCH auf einen Fischereierlaubnisschein für die Niemenbucht. Es darf pro Vereinsmitglied nur ein Liegeplatz am Halterner Stausee genutzt werden

2. Das Boot muss von den Besitzern anderen Stauseekarteninhabern zur Verfügung gestellt werden

3. Sollte aus irgendwelchen Gründen dem Bootsbesitzer vom Verein kein Fischereierlaubnisschein zugeteilt werden, ist das Boot für den entsprechenden Zeitraum anderen Erlaubnisscheininhabern zur Verfügung zu stellen

4. Jedes Boot darf nur von dem vom Vorstand zugeteilten Personen benutzt werden

5. Sollte ein Bootsbesitzer aus anderen Quellen z. Bsp. Gelsenwasser einen Fischereierlaubnisschein für die Niemenbucht erworben haben, ist die Benutzung der Boote (auch das eigene Boot) nicht gestattet, des weiteren können keine Nebenabsprachen mit dem den Boot zugeteilten Personen getroffen werden. Sollte ein Bootseigentümer sich hierzu verweigern, ist das Boot unverzüglich vom Liegeplatz am Stausee zu entfernen.

6. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe der Liegeplätze und die Vergabe der Fischereierlaubnisscheine

7. Jeder Fischereierlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, d. h. regelmäßig das Wasser zu entfernen, keinen Müll zu hinterlassen und bei Beschädigungen den Bootsbesitzer zu informieren und diese zu beseitigen

8. Zuwiderhandlungen führen zum Entschädigungsfreien Entzug der Fischereierlaubnis

9. Beschädigungen der Steganlagen, Zäune usw. sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Der Vorstand übernimmt keine Haftung bei Unfällen.

Auf dem Parkplatz am See dürfen max. 5 Autos von Fischereierlaubnisscheininhabern parken. Sollten die Plätze belegt sein, darf das Auto nur außerhalb des Waldgebiets auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Die Erlaubnis muss deutlich sichtbar hinter der Scheibe ausgelegt sein

Von jedem Fischereierlaubnisscheininhaber ist eine Telefonnummer zu hinterlegen

Gegen eine Kaution von 20 Euro erhält der Fischereierlaubnisscheininhaber einen Schlüssel für die Schranke, eine Parkerlaubnis sowie einen Bootsschlüssel. Nach Rückgabe der Schlüssel, Parkerlaubnis sowie dem ordnungsgemäß geführten Fangbuch wird die Kaution zeitnah zurückgezahlt

Die Schlüssel, Fangstatistik usw. sind spätestens bei der JHV abzugeben

Der Vorstand