Bestimmungen


Zusätzlich zu den Bestimmungen und Mindestmaßen der Landesfischereiordnung ist zu unseren  Vereinsgewässern Folgendes zu beachten:

  • In der Zeit vom 15.02. bis zum 31.05. (jeweils einschließlich) ist jegliches Angeln auf Raubfisch nicht gestattet.
  • Das Angeln mit Maden ist in der Oberstever sowie im Mühlbach nicht gestattet.
  • Begleitpersonen dürfen nicht angeln.


Bestimmungen für den Silbersee III

Die am Silbersee III geltenden Bestimmungen sind folgendem Dokument zu entnehmen. Es ist unbedingt auf die dort angegebenen Mindestmaße, Schonzeiten, und Fangbegrenzugen zu achten.

Die von der Landesfischereiordnung abweichenden Mindestmaße und Fangbegrenzungen sind hier noch einmal zusammenfassend dargestellt:


Mindestmaße, Schonzeiten, und Fangbegrenzungen:
Oberstever, Unterstever, Mühlbach, und Lippe


Regeln für Bootskartenbesitzer des Halterner Stausees: